Am 3. Juli 2020 veröffentlichte die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde BlnBDI (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) eine Stellungnahme zur Nutzung der bekanntesten Videokonferenzdienste. Das Ergebnis ist auf den ersten Blick deutlich und legt nahe, dass diese Dienste aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht rechtskonform eingesetzt werden können. Wir werfen einen längeren Blick auf das Dokument und erläutern die Ergebnisse für den Dienst Teams von Microsoft näher.
Christian Seehafer