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Neues zum Thema DSGVO

Microsoft Teams nicht datenschutzkonform einsetzbar. Was ist dran?

Am 3. Juli 2020 veröffentlichte die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde BlnBDI (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) eine Stellungnahme zur Nutzung der bekanntesten Videokonferenzdienste. Das Ergebnis ist auf den ersten Blick deutlich und legt nahe, dass diese Dienste aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht rechtskonform eingesetzt werden können. Wir werfen einen längeren Blick auf das Dokument und erläutern die Ergebnisse für den Dienst Teams von Microsoft näher.

Bußgeld: 14,5 Millionen Euro für fehlerhafte Archivierung

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk, hat die bisher höchste deutsche Strafe wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verhängt. Der Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro richtet sich gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE. Dieser ist bisher nicht rechtskräftig. Der Immobilienkonzern hat in einer Pressemitteilung angekünidgt, Rechtsmittel gegen den Bescheid der Behörde einzulegen. Die gerichtliche Entscheidung wird unter Datenschützern mit Spannung erwartet.

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