Viele Personalabteilungen gehen davon aus, dass Mitarbeiterdaten innerhalb eines Konzerns ohne Einschränkungen weitergegeben werden können. Doch auch innerhalb einer Unternehmensgruppe gilt die DSGVO, und die Übermittlung von personenbezogenen Daten
Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen steigt weiter an. Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre Schutzmaßnahmen zu verbessern, um sowohl regulatorische Sanktionen als auch Imageschäden zu vermeiden. Trotz aller Fortschritte
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) wurde von der EU verabschiedet, doch eine Umsetzung in deutsches Recht steht weiterhin aus. Dennoch sollten Unternehmen sich bereits mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.
Da wir in unserer Beratungspraxis immer wieder Fragen zur Verwendung von WhatsApp beantworten, haben wir im Folgenden die wichtigsten Fakten zusammengetragen.
Die DSGVO enthält keine konkrete Anforderung, Mitarbeiter zum Datenschutz zu schulen. Allerdings legt die DSGVO dem Verantwortlichen (also dem Unternehmen vertreten durch die Geschäftsführung) wesentliche Pflichten auf, aus der die Notwendigkeit von Schulungen abzuleiten sind. Ergibt sich daraus eine Verpflichtung, Mitarbeiter zum Datenschutz zu schulen?