Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gemäß DSGVO und BDSG
Stellung des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellen Unternehmen vor eine Vielzahl von Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, müssen in bestimmten Fällen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Doch auch Unternehmen, die nicht zur Benennung eines DSB verpflichtet sind, müssen dennoch die gleichen Datenschutzanforderungen erfüllen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Aufgaben durch einen externen Datenschutzbeauftragten professionell und rechtskonform wahrzunehmen.
Datenschutzpflichten unabhängig von der Unternehmensgröße
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Unternehmen, die weniger als 20 Personen beschäftigen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, keine Datenschutzpflichten hätten. Dies ist jedoch nicht korrekt: Auch diese Unternehmen müssen die vollständigen Vorgaben der DSGVO und des BDSG einhalten. Der einzige Unterschied ist, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dennoch gelten sämtliche Vorschriften zur Verarbeitung, Speicherung und Sicherung personenbezogener Daten in vollem Umfang.
Unsere Dienstleistung: Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Unternehmen, die zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, können diese Aufgabe an uns als externe Datenschutzbeauftragte auslagern. Unser Team aus erfahrenen Experten sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss oder nicht.
Aufgaben und Pflichten eines externen Datenschutzbeauftragten
Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir sämtliche Aufgaben, die von der DSGVO und dem BDSG verlangt werden. Dazu gehören:
- Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften: Wir stellen sicher, dass Ihre Datenverarbeitungsprozesse gesetzeskonform ablaufen und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorgaben.
- Beratung und Schulung der Mitarbeiter: Auch Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter datenschutzkonform handeln. Wir bieten Schulungen und Beratungen an, um ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
- Erstellung und Überwachung von Richtlinien: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Datenschutzrichtlinien, um alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen.
- Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und Betroffene: Als externer Datenschutzbeauftragter fungieren wir als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene, sodass Datenschutzanfragen professionell und rechtssicher bearbeitet werden können.
Datenschutzpflichten – auch ohne Datenschutzbeauftragten
Auch wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benennen muss, bleiben die Pflichten zur Einhaltung der Datenschutzgesetze bestehen. Dazu zählen:
- Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten: Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten zu führen.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Falls Ihr Unternehmen eine Datenverarbeitung durchführt, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt, ist eine DSFA erforderlich.
- Sicherstellung der Betroffenenrechte: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Rechte der betroffenen Personen, wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung oder Löschung, gewahrt werden.
Wir helfen Ihnen, diese Pflichten zu erfüllen und Ihr Datenschutzmanagement effizient und rechtskonform zu gestalten – unabhängig davon, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder nicht.
Gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen
Mit uns als externem Datenschutzbeauftragten stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den umfassenden Anforderungen der DSGVO und des BDSG gerecht wird. Wir bieten regelmäßige Audits, Schulungen und Beratungen an, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und Ihre Datenschutzstrategie stets auf dem aktuellen Stand bleibt.
Nutzen Sie den Vorteil
Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss oder nicht – die Pflichten aus der DSGVO und dem BDSG gelten in jedem Fall. Mit unserer externen Unterstützung sorgen wir dafür, dass Sie diese Anforderungen effektiv und rechtskonform erfüllen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.
Alle Fakten auf einen Blick
Unsere individuelle Beratung ist darauf ausgerichtet, maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifischen Anforderungen und Herausforderungen zu verstehen, um Ihnen eine Beratung zu bieten, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Durch diese personalisierte Herangehensweise können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen effektive und nachhaltige Datenschutzmaßnahmen implementiert, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch Ihren Geschäftsbetrieb optimal unterstützen und schützen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihrem Unternehmen dabei helfen, datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen.
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