DSGVO-Spezial

Umsetzung im Unternehmen

Was muss ein Unternehmen heute tun, um möglichst rasch die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen?

Unser bewährtes Kompaktpaket "DSGVO Spezial“ führt Ihr Unternehmen in zwei Phasen zu einem praxisgerechten Datenschutz-Managementsystem. Ohne unnötigen Ballast unterstützen wir Sie schnell, einfach und persönlich bei der Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen nach der EU-DSGVO.

 Aufgeteilt in zwei Leistungsphasen beraten unsere Datenschutz-Experten Sie persönlich bei der Realisierung:

Phase 1 dient zur raschen Erfüllung der Grundlagen, um schnell „konform“ zu werden. Die wichtigsten Basisdokumente, hohe Abmahnsicherheit, ausführliche Kundeninformationen sowie effiziente Mitarbeiterschulungen und -verpflichtungen setzen wir in kurzer Zeit gemeinsam mit Ihnen um. Ziel der ersten Phase ist die einfache und schnelle Erfüllung der wichtigsten Mindestanforderungen, die Sie bereits seit Ende Mai in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben sollten.

Phase 2 ergänzt Ihr neues Datenschutzmanagementsystem um weitere, wichtige Module: Datenschutzaudit, Prüfung der Auftragsverarbeitungen, Drittstaatenübermittlung oder Risikoeinschätzung – dazu Ihr individuelles und umfangreiches Datenschutz-Handbuch als wesentliches Nachweisdokument. Wir erarbeiten gemeinsam die notwendigen Leit- und Richtlinien für Datenschutz und Informationssicherheit und schaffen, auf Wunsch, auch die Grundlagen für eine weiterführende Zertifizierung Ihrer IT-Sicherheit. Datenschutz wird zu einem echten Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens.

Enthalten sind unter anderem:
  • Sofortige Prüfung der Website
  • Datenschutz-Audit
  • Prüfung auf Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Umsetzung der Informationspflichten
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO
  • Identifizierung der Auftragsverarbeitungen gem. Art. 28 DSGVO
  • Durchführung der Risikoeinschätzung zur DSFA gem. Art. 35 DSGVO
  • Erfassung der technisch-organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO
  • Mitarbeitersensibilisierung für Anfragen zu Betroffenenrechten nach Art. 15 DSGVO
  • Dokumentation der Datenübermittlung in Drittstaaten nach Art. 44 ff. DSGVO
  • Schulung zum Datenschutz für alle Mitarbeiter
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz nach DSGVO
  • Erstellung eines umfangreichen Datenschutz- und IT-Sicherheitshandbuchs

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