Die Überwachung von Mitarbeitern ist ein sensibles Thema, das immer wieder für rechtliche Auseinandersetzungen sorgt. Unternehmen müssen eine Balance zwischen berechtigten Kontrollinteressen und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte ihrer Beschäftigten finden.
Viele Personalabteilungen gehen davon aus, dass Mitarbeiterdaten innerhalb eines Konzerns ohne Einschränkungen weitergegeben werden können. Doch auch innerhalb einer Unternehmensgruppe gilt die DSGVO, und die Übermittlung von personenbezogenen Daten
Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen steigt weiter an. Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre Schutzmaßnahmen zu verbessern, um sowohl regulatorische Sanktionen als auch Imageschäden zu vermeiden. Trotz aller Fortschritte
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) wurde von der EU verabschiedet, doch eine Umsetzung in deutsches Recht steht weiterhin aus. Dennoch sollten Unternehmen sich bereits mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.
Da wir in unserer Beratungspraxis immer wieder Fragen zur Verwendung von WhatsApp beantworten, haben wir im Folgenden die wichtigsten Fakten zusammengetragen.